Asbestsanierung in Bern
Als SUVA-anerkannter Fachbetrieb entfernen wir Asbest sicher, sauber und gesetzeskonform – von der ersten Abklärung bis zur fachgerechten Entsorgung mit lückenlosem Nachweis.
Asbestsanierung mit einem Ansprechpartner
Eine Asbestsanierung betrifft viele Schritte – von der Materialprobe über das Schutzkonzept bis zur Entsorgung. Bei uns haben Sie einen einzigen, sachkundigen Ansprechpartner. Wir planen, führen aus und dokumentieren jeden Schritt gemäss SUVA- und EKAS-Richtlinien.
- Abklärung & Probenahme mit Laboranalyse
- Schutzkonzept nach EKAS-Richtlinie 6503
- Sichere Sanierung durch geschulte Fachkräfte
- Fachgerechte Entsorgung mit Nachweis
Was wir für Sie übernehmen
Asbest-Abklärung & Probenahme
Wir klären Verdachtsfälle vor Ort, entnehmen fachgerecht Materialproben und lassen diese im akkreditierten Labor analysieren.
Sanierung festgebundener Asbestprodukte
Sichere Demontage und Sanierung von Asbestzementplatten, Bodenbelägen, Fassaden- und Dachelementen.
Sanierung schwachgebundener Asbestprodukte
Sanierung von Spritzasbest, Brandschutzplatten und weiteren kritischen Materialien unter Schwarz-/Weiss-Bereich und Unterdruckhaltung.
Raumluftmessung & Freigabe
Nach der Sanierung veranlassen wir die externe Raumluftmessung – erst danach erfolgt die Freigabe der Räume.
Entsorgung & Dokumentation
Fachgerechte Entsorgung als Sondermüll inklusive vollständiger Nachweise für Behörden und Eigentümer.
Was kostet eine Asbestsanierung?
Pauschale Preise gibt es bei Asbestsanierungen nicht – die Kosten hängen stark vom Einzelfall ab. Nach einer kurzen Abklärung erhalten Sie von uns eine transparente, nachvollziehbare Offerte ohne versteckte Positionen. Diese Faktoren beeinflussen den Preis:
- Art des Asbestprodukts (fest- oder schwachgebunden)
- Menge und Fläche der belasteten Materialien
- Zugänglichkeit und Lage des Objekts
- Erforderliche Schutzmassnahmen und Absperrungen
- Aufwand für Entsorgung und Raumluftmessung
Asbestsanierung – häufige Fragen
Wann ist eine Asbestsanierung nötig?
Dringend nötig wird eine Sanierung, wenn ein Gesundheitsrisiko besteht – etwa bei beschädigten oder verwitterten Asbestprodukten oder vor Umbau- und Abbrucharbeiten. Bei schwachgebundenem Asbest ist eine Sanierung praktisch immer angezeigt.
Ist Asbest in der Schweiz verboten?
Ja. Die Verwendung asbesthaltiger Materialien ist in der Schweiz seit 1990 verboten. In Gebäuden, die vor diesem Zeitpunkt erstellt oder saniert wurden, ist Asbest jedoch häufig noch verbaut.
Wie erkenne ich Asbest?
Asbest lässt sich mit blossem Auge nicht sicher erkennen. Zuverlässigkeit gibt nur eine Materialprobe mit Laboranalyse. Wir nehmen die Probe fachgerecht und veranlassen die Analyse für Sie.
Wer darf Asbest sanieren?
Schwachgebundener Asbest darf nur durch von der SUVA anerkannte Fachbetriebe saniert werden. Die Bau Inspekta GmbH ist seit 2017 SUVA-anerkannt und nach EKAS-Richtlinie 6503 zertifiziert.
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